Verfassung

Schulverfassung

des Gymnasiums Bad Aibling
 

(zuletzt geändert durch das Schulparlament am 15.10.2019, in Kraft getreten am 29.01.2020)

Im gesamten Text der Schulverfassung des Gymnasiums Bad Aibling wird der Einfachheit halber und ohne Missachtung von Ansehen und Würde Einzelner für beide Geschlechter nur die männliche grammatikalische Form verwendet.

 

Präambel

1 1 Unser schulisches Zusammenleben ist geprägt von Weltoffenheit, Toleranz und gegenseitigem Respekt. 2 Das schließt die Wahrnehmung und Wertschätzung jedes Einzelnen unabhängig von Religion, Herkunft und individueller Lebensgestaltung mit ein. 3 Alle am Schulleben Beteiligten übernehmen Verantwortung für einen respektvollen Umgang miteinander und mit den Einrichtungen der Schule sowie Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt. 4 Das Verhältnis aller am Schulleben beteiligten Gruppen wird durch das übergeordnete Interesse am gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag geprägt. 5 Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft verpflichten sich, am Ziel einer humanen und demokratischen Schule solidarisch mitzuarbeiten. 6 Wesentliche Voraussetzung einer demokratisch geprägten gemeinsamen Verantwortung für die Schule ist eine Kultur der Transparenz von Entscheidungen und offener Information. 7 Die Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) stecken dafür den Rahmen ab. 8 Sie werden durch die vorliegende Schulverfassung sowie weitere schulinterne Vereinbarungen (z. B. Hausordnung) ergänzt und präzisiert.

 

Artikel I

Respektvoller Umgang miteinander als Grundlage des schulischen Lebens

1 1 Alle Mitglieder des schulischen Lebens verpflichten sich zu einem respektvollen, wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang miteinander. 2 Wir achten auf Höflichkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit. 3 Wir kommunizieren gewaltfrei, achten andere Meinungen und werten Gesprächspartner nicht ab. 4 Wir übernehmen Verantwortung für uns, die Schule und unsere Umwelt. 5 Wenn wir Gefahren erkennen, handeln wir. 6 Konflikte lösen wir ohne Gewalt und gemeinsam.


Artikel II

Lernen und Lehren 

1 1 Lernen und Lehren sind die zentralen Bereiche des schulischen Bildungsprozesses. 2 Zum einen sollen alle Schüler einen ihren individuellen Fähigkeiten und ihrer Leistungsbereitschaft entsprechenden Schulabschluss erreichen und auf Studium und Beruf vorbereitet werden. 3 Zum anderen sind die Entwicklung der Persönlichkeit der Schüler und der Erwerb sozialer Kompetenzen sowie Kritikfähigkeit, Selbstbewusstsein und Mündigkeit zentrale Ziele des schulischen Lernens.

2 1 Die Schüler sind offen für das schulische Angebot und beteiligen sich aktiv am Lernprozess. 2 Grundsätzliche Voraussetzungen dafür sind eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie konstruktive Mitarbeit. 3 Mit zunehmendem Alter übernehmen die Schüler mehr Eigenverantwortung innerhalb des Lern- und Unterrichtsprozesses und tragen somit aktiv zum Erfolg ihrer schulischen Laufbahn bei.

3 1 Die Erziehungsberechtigten sind ein wichtiger Teil des schulischen Lernprozesses, ihre Mitarbeit ist für ein erfolgreiches Schulleben notwendig. 2 Das Schaffen von fördernden häuslichen Rahmenbedingungen ist grundlegend. 3 Die Erziehungsberechtigten begleiten ihre Kinder, indem sie ihre Erziehungspflichten aktiv und verantwortungsvoll wahrnehmen und sie, wo immer möglich, zu Eigeninitiative und -verantwortung anregen. 4 Sie suchen regelmäßig Kontakt mit den Lehrern, insbesondere mit dem Klassenlehrer, nicht nur bei akuten Problemen. 5 Eltern und Lehrer verstehen sich als Partner und pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung getragenen Umgang miteinander. 6 Darüber hinaus erhalten die Eltern die Möglichkeit, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen.

4 1 Die Arbeit der Lehrer berücksichtigt neben den fachlichen und pädagogischen auch menschliche Aspekte des Lehrens und Lernens. 2 Die Umsetzung der Lehrpläne erfolgt methodisch abwechslungsreich und praxisbezogen. 3 Fächerübergreifende Lernprozesse werden gefördert. 4 Die Bewertung von Leistungen wird für Schüler und Eltern transparent durchgeführt. 5 Die Lehrer einer Klasse arbeiten als Team und im kontinuierlichen Austausch mit den Eltern.

5 1 Die Schulleitung sorgt im Rahmen der schulrechtlichen Vorgaben für einen geordneten Schulbetrieb und sie vertritt die Schule nach außen. 2 Gemeinsam mit den Lehrkräften, dem nicht-pädagogischen Personal und im kontinuierlichen Dialog mit der Eltern- und Schülerschaft trägt sie die Verantwortung für den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. 3 Diese Zusammenarbeit muss getragen sein von grundsätzlicher Loyalität, die aber auch konstruktive Kritik und die Darstellung unterschiedlicher Positionen einschließt.

 

Artikel III

Gemeinsames Schulleben

1 1 Vielfältige Zusatzangebote fördern die individuellen Fähigkeiten und Interessen der Schüler. 2 Gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen aller am Schulleben Beteiligten bereichern das Schulleben und fördern die Schulgemeinschaft.

2 1 Mitgliedern der Schulgemeinschaft steht bei Schwierigkeiten im schulischen und sozialen Bereich ein Beratungsnetz zur Verfügung. 2 Dort herrscht grundsätzlich Vertraulichkeit und Gesprächsinhalte werden nur auf Wunsch der Betroffenen weitergegeben.

3 1 Für chronisch Kranke und Menschen mit Handicap stehen Ansprechpartner zur Verfügung.

4 1 Nach Bedarf werden Ganztagesangebote eingerichtet.

 

Artikel IV

Öffnung der Schule nach außen

1 1 Unsere Schule will eine offene Schule sein. 2 Sie bietet in allen Bereichen des Schullebens gezielt Raum auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen.

2 1 Darüber hinaus fördert sie eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kommunen und des Landkreises sowie Betrieben und lädt regelmäßig Experten in die Schule ein. 2 Eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen des Schulzentrums sowie den umliegenden Grundschulen ist selbstverständlicher Bestandteil der Öffnung unserer Schule nach außen.

3 1 Wir suchen für Schüler und Lehrkräfte den Austausch und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerschulen und Organisationen.


Artikel V

Demokratische Einrichtungen an unserer Schule

1 1 Schulforum und Schulparlament sind zwei Gremien der demokratischen Einrichtungen an der Schule. 2 Das Schulforum orientiert sich an den Beschlüssen des Schulparlaments. 3 Die Schulleitung unterstützt Schulverfassung und Schulparlament als wesentliche Elemente des Schulprofils.

2 1 Im Schulparlament werden wesentliche Punkte des Schullebens erörtert und – soweit erforderlich – für die Beschlussfassung im Schulforum vorbereitet. 2 Aufgabe des Schulparlaments ist es auch, die Schulverfassung zu überprüfen und weiter zu entwickeln.

3 1 Im Rahmen von „Zeit für uns – Stunden“ eröffnen wir unseren Schülern Freiräume und führen sie zu verantwortungsbewusster Teilhabe an demokratischen Prozessen.

 

gezeichnet:

  • OStD Michael Beer (Schulleitung)
  • OStRin Silke Frank (Lehrervertretung)
  • Nadine Laböck (Elternvertretung)
  • Matteo Stenzel (Schülervertretung)